Kennt oder hat jemand hier eine Tire Razor RSM?

  • Hmmm ...
    Ich denke einmal laut.
    Es gibt hierzulande ein Patent für eine Reifenschleifmaschine mit Antrieb durch eine geschlitzte Scheibe.
    Es gibt kein Patent für eine Plastikfelgenfräsmaschine, die ganz zuuuufällig auch Reifen schleifen kann. :D

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  • Ja ich glaube so eine Plastikfelgenfräsmaschine bräuchten wir ganz dringend. Viele rüsten um auf Alu Töpfchenfelgen, wäre doch klasse wenn man die Felgen gleich zu Inlets umfunktionieren könnte. :D


    Irgendwie müsste man die Lagerungsproblematik anders lösen, die Originalmessinglager sind ja sowas von passungenau. Das wäre auch zu überdenken.
    Vielleicht mit einem 2 teilig aufclipbaren Lager aus geeignetem Material, wo die Achse von 2 x2 Halbschalen gefasst wird und wirklich rund läuft und nicht schlackert. Dieses Prinzip der aufclipbaren Halbschale könnte man auch als Riemenscheibe verwenden und so für den Antrieb verwenden. Ich würde von der Konstruktion her immer nur ein Rad bearbeiten lassen, dann hätte man auch die. Möglichkeit über die Verdrehung der Lagerung einen Konusschliff zu realisieren.
    Meiner Meinung nach sind das genug Abweichungen und Erweiterungen von der RSM, dass hier ein Patentschutz nicht mehr greift. Ist ein ganz anderes Gerät.


    Sonst könnte DB sagen, wir haben das Auto erfunden, also darf niemand anderer ein Auto bauen.


    Hudy ist ist ja auch eine RS und verkauft in EU, D, Ö aber die ist eben so unterschiedlich zur RSM dass es da keine Probleme gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Friedl58 ()

  • Wenn du die Achse richtig einsetzt passiert beides gleichzeitig !


    Naja... die Welle richtig einzusetzen ist ja nicht soooo schwer :P


    Bei meiner RSM passiert das auch gleichzeitig... aber nicht gleichmäßig... ?(
    D.h. links schleift die RSM immer mehr ab als rechts... da hilft dann nur das (mehrmalige) rumdrehen...
    Was in der Tat subobtimal ist und bleibt!

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  • Da hoffe ich das der tire racor genauer ist. Ich werde einen Bericht schreiben, sobald das Maschinchen da ist.


    Bin schon neugierig auf deinen Bericht :?:

  • Laut Verkäufer ist mein Paket schon unterwegs. Wie lange das zu mir braucht, weiß ich nicht.
    Der Kontakt ist aber sehr freundlich und hilfsbereit. Antwort kam immer innerhalb von 24 Stunden. Bis jetzt also nur positives.

  • Ich denke einmal laut.
    Es gibt hierzulande ein Patent für eine Reifenschleifmaschine mit Antrieb durch eine geschlitzte Scheibe.
    Es gibt kein Patent für eine Plastikfelgenfräsmaschine, die ganz zuuuufällig auch Reifen schleifen kann.


    Hier mal ein paar Auszüge aus der Patentschrift der RSM:
    https://depatisnet.dpma.de/Dep…df&docid=DE000010152873C1
    Hoger Balke hat damals diese Maschine auch Carrera angeboten,wie ich von ihm erfahren habe.

    2 Mal editiert, zuletzt von wolsad ()


  • Plus Einfuhrumsatzsteuer.Zollfrei wenn der Warenwert die 150€ nicht überschreitet.


    -Welchen Warenwert legt der Zoll für die Entscheidung über die Gebührenfreiheit denn zugrunde? Sind das 150€ inkl. oder exkl. der Versandkosten? Und das Ganze vor oder nach Aufschlag der Einfuhr-USt?
    -Wieviel zus. % würden die Zollgebühren denn betragen? (Ist ja wohl von der Warengruppe abhängig.)
    -Auf welchen Wert werden die Gebühren prozentual gerechnet: Warenwert inkl. oder exkl. der Versandkosten? Vor oder nach Aufschlag der Einfuhr-USt?

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  • Moin,
    da wird zur Freibetragsgrenze auch noch differenziert! Bis 22 Euro sind gar keine weiteren Gebühren fällig, auch keine MwSt. und kein Einfuhrzoll.
    Der Freibetrag errechnet sich aus der Tax (US Steuer) und den Versandkosten, bzw. den tatsächlich bezahlten Preis beim Verkäufer. Rechnet dieser also z.B. noch Handlinggebühren rein, so wird die Gesamtsumme als Grundlage für die Bemessung genommen. Den Nachweis über den tatsächlich bezahlten Preis muss der Käufer durch Vorlegen der Überweisung, bzw. des Kontoauszugs bringen, wenn es vom Sender nicht klar deklariert wurde. Hier kann eine Kopie eines Paypal-Kontos oder auch die Ebay-Auktion reichen, sofern aus der Rechnung des Pakets die Artikelnummer und Bezeichnung auch hervor geht.


    Bei Waren, die 150 Euro Gesamtwert übersteigen, wird zuerst die MwSt aufgerechnet und dann nach einem Artikelschlüssel die Zollgebühren berechnet. Wie hoch diese sind, hängt zum Teil davon ab, wie der Zollbeamte den Artikel einstuft! Teilweise ist das nämlich nicht in jedem Falle ganz klar.
    Beispiel:
    Ich habe aus den USA Slotcars erworben. Bei der Verzollung wurde dann die Ware als "Spielzeugauto mit Motor" eingestuft, für Slotcars gab es eben keine definierte Warengruppe. Das krasse daran: ich wurde gefragt, ob die Modelle mit oder ohne Motor seien...??? Als ich sagte, dass es ein Slotcar sei und ich hoffentlich Autos MIT Motor gesendet bekommen habe, meinte der Zolli: "Das ist gut für Sie, MIT Motor sind die Gebühren geringer, also ohne!" öööhm...bitte was? ?( 8| verstehen muss man das nicht...


    Wichtig ist, dass ihr die INVOICE (Rechnung) vom Versender außen ans Paket kleben lasst! Diese grünen Klebezettel, wie man sie aus der Vergangenheit kennt und wo "Gift" (Geschenk) und ein Warenwert mit 10 $ deklariert wird, werden zumindest bei unserem Zollamt genau gefilzt und man muss dort ins Büro und das Paket vor deren Augen öffnen.
    Mit einer Invoice am Paket kann man sich diesen langwierigen Besuch sparen, die Verzollung geschieht automatisch und im besten falle kassiert der Paketdient diese Gebühren (wenn welche zu zahlen sind) direkt bei der Lieferung!


    leider ist das aber die Ausnahme, ich bestelle hin und wieder Bausätze und Kugellager in Asien, da ist es mir bisher noch nicht gelungen, die Invoice außen anzukleben. Demnach muss ich bei "zweifelhaften" Sendungen immer aufs Zollamt laatschen! :cursing:

  • Morgen Zusammen


    Zwar ein bisschen oftopik, hab da aber mal eine Frage:


    Was bedeutet eigentlich "beim Zollamt abholen" müsste ich da nach Frankfurt, wo die meisten Waren aus Übersee in Deutschland ankommen? Oder leiten die das Päckchen an ein Zollamt in der Nähe des Empfängers weiter?
    Entschuldigt die doofe Frage aber:
    1) Ich kann mir nicht vorstellen dass aller ihr Päckchen aus Übersee in Frankfurt abholen.
    2) An so einen Service vom Zoll das Päckchen in die Nähe des Empängers zu liefern, kann ich auch nicht so ganz glauben.


    ?(


    Gruss
    Michael

  • Nein, das wird vom zuständigen Zollamt bearbeitet, da brauchst du nicht nach Bremerhaven an den Frachtcontainer. :D
    Bei mir ist das zuständige Zollamt Gießen. Ich kann das Paket aber in Kassel beim Zollamt abholen... also da wo ich meinen Wohnsitz habe.
    Natürlich wird nicht jedes Dorf und jede Kleinstadt ihr eigenes Zollamt haben....

  • Danke für die Aufklärung. :thumbup:
    So ist das dann ja machbar, da ich ganz im Süden wohne gibts hier ein Haufen Zollämter zur Schweiz. Nach Bremerhafen bräuchte ich zwei Tage Urlaub, vom Benzin fürs NonSlot-Car ganz zu schweigen...


    Gruss
    Michael

  • Hier mal ein paar Auszüge aus der Patentschrift der RSM:
    https://depatisnet.dpma.de/Dep…df&docid=DE000010152873C1
    Hoger Balke hat damals diese Maschine auch Carrera angeboten,wie ich von ihm erfahren habe.


    Titel/Bezeichnung der Patentschrift: Vorrichtung zum Rundschleifen von Slotcar-Reifen


    Ich sehe keine Patentschrift, die eine Vorrichtung zum abfräsen von Serienkunststofffelgen zum Zwecke der Herstellung von Felgeninlets beschreibt.
    Das muss eben wasserdicht sein.

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  • Aber schon allein der Antrieb,Ausführung ist patentiert,egal was man damit schleift.
    Wie schon geschrieben,daß ist nur ein Auszug von der Anmeldung.Die komplette Schrift wäre kostenpflichtig.

  • Was heißt Antrieb ist patentiert ?
    Der Antrieb erfolgt mittels E-Motor und einem O-Gummi als Friktionsriemenantrieb.
    Dann dürfte kein Gerät mehr mit einem E-Motor betrieben werden und kein Gerät dürfte mittels eines Friktionsriemenantriebes betrieben werden.
    Millionen von Autos sind illegal unterwegs dürften keine Lichtmaschine mit Friktionsriemen haben nur weil her Balke das patentiert hat. Nene, das glaube ich nicht.
    Und wenn ich mir die Skizze auf der Patentschrift anschaue, sieht das doch ganz anders aus als die heutige RSM.
    Mir ist es gleich, aber mit einem cleveren Patentanwalt wär das sicher auszuhebeln.


    Wäre natürlich alles überflüssig wenn Klaus Hoely das endlich ordentlich auf die Reighe brächte und da für sorgen würde dass das Maschinchen stets prompt lieferbar ist.


  • Mir ist es gleich, aber mit einem cleveren Patentanwalt wär das sicher auszuhebeln.


    Ich glaube der Punkt ist die V-Förmig geschlitzte über den Riemen angetriebene Scheibe.
    Ansonsten stimme ich Dir zu. Liest hier denn kein Patentanwalt mit?


    Wäre natürlich alles überflüssig wenn Klaus Hoely das endlich ordentlich auf die Reighe brächte und da für sorgen würde dass das Maschinchen stets prompt lieferbar ist.


    Und ich sowohl 1:32 und 1:24 Vorder- und Hinterachsen und für den Friedl auch Einzelreifen so schleifen kann, dass beide Reifen oder Felgen nur max. 0,1mm Abweichung haben.


    Man wird ja wohl noch träumen dürfen :D

  • Hallo Friedl,


    es ist nicht der Antrieb generell patentiert, sondern im Zusammenhang mit eben dieser Maschine in dieser prinzipiellen Bauart!!! In den weiteren Ausführungen und Ergänzungen sind auch der Antrieb über 1.Zahnriemen,2.Reibrad,3.Zahnrad mit aufgeführt, so daß das ganze relativ "bulletproofed" ist. 8) Das ist zwar ärgerlich, weil so eine Menge innovativer Konstruktionen im Keim erstickt wird, aber so funktioniert es eben in der Marktwirtschaft. Was man entsprechend signifikant ändern müsste ist also 1. die Art der Achsenfixierung und 2. die Art des Antriebs (wobei die zuvor genannten Möglichkeiten ausscheiden).


    Gruß :cowboy: Rudi

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