ACHTUNG Im Namen eines amerikanischer Brausehersteller wird abgemahnt !!!

  • Marketing ist ein Beinhartes Geschäft ohne Ausnahme.
    Da kann es schon mal bei den eigenen Sponsorträger zu Abmahnungen kommen.


    Passiert vor einigen Jahren.
    Österreichische Motocross-Staatsmeisterschaft Saison Finale.
    Der Kopf und Helmsponsor des neuen Staatsmeister war damals der Österreichische Brausehersteller.
    Da vor dem Finale eigentlich schon die Entscheidung feststand wurden vom Gewinner Team T-Shirts angefertigt mit den Typischen Aufschriften eines Meisterschaftstitels und als "Ausschmückung" zierten auch die beiden Stiere das T-Shirt.
    Die T-Shirts wurden Freunden und Bekannten geschenkt und bei der Siegerehrung und der danach folgenden Siegerparty getragen.
    Aber nicht lange, ich glaube so nach einer Stunde meldete sich der Brausehersteller und untersagte mit sofortiger Wirkung das tragen der T-Shirts da man nur als Kopfsponsor tätig ist und eine grobe Vertragsverletzung im Raum steht.
    Die T-Shirts wurden eingesammelt und die Stimmung war im Keller.
    Eigentlich wollte man den Brausehersteller mit der kostenlosen Werbung für die Unterstützung der Saison danken. Der Brausehersteller sah das anders.

  • ebay Werbung
  • Wieso muss alles original sein?
    Wenn ich mir jetzt ein Slotcar selber aufbaue und die Decals selber anfertige, werde ich sie abwandeln.
    Zum Beispiel:
    Deutsche Fracht in HDL Fuhre.
    Österreich Gesöff in Blaue Kuh.
    Das Logo zu meinem pesönlichen Fahrzeugdesign:


    Blaue Kuh


    Der Michelnmann bekommt nur noch einen dicken Ring um den Bauch (passt dann auch besser zu mir :D )
    Und bei den Farben auch nicht an den original Farbton ran gehen.


    Wahrscheinlich wird mann dann von den Rechtsvampieren auf Verunglimpfung verklagt.


    Hier mal ein Link zum Urteil bezüglich des Opel-Blitz, welches ich gerade gegockelt habe.

    Grüße und viel Spaß beim Slotten. :fahrer:


    Robert

    4 Mal editiert, zuletzt von neuwulmstorfer ()

  • Moin Ecki,
    das ist eine schöne Sch..ße.
    Hast du die Decals neu in Programm aufgenommen oder waren die schon im "Bestand"?

    Im Regenbogen gibt es kein Braun

  • Hallo zusammen,


    ich wundere mich fast schon über gar nichts mehr in und auf unserer Welt!


    Ob es um kleine Decals geht, die dem Einzelnen Freude bringen und dabei dem Verkäufer sicherlich keine Reichtümer verschaffen oder aber Musiklabels wie Warner, die für die Nutzung eines Songs in diesen Zeiten mit dem Ziel den Menschen Mut zu machen, nun horrende Gebühren abkassieren wollen...weit ists gekommen mit der Menschheit!


    Wird sich aber nicht mehr ändern, im Gegenteil....


    Nachdenkliche Grüße
    Andreas

  • ebay Werbung
  • Liegt die Verantwortung bei Markenrechtsverstöße denn nicht beim Hersteller eines Produkts, der diesen Markenrechtsverstoß begeht? Als Händler muss ich doch grundsätzlich darauf vertrauen können, dass die eingekauften Produkte, die ich den Endkunden in meinem Online-Shop oder Ladengeschäft anbiete, rechtlich einwandfrei sind (zumindest wenn ich diese Produkte bei einem renommierten europäischen Hersteller oder deutschen Generalvertrieb einkaufe). Das beschränkt sich ja nicht nur auf Decals, sondern betrifft auch fertige Slotcars, Bausätze, lackierte Karos, Streckendeko, etc... - bei allem muss für mich doch ohne gesonderte Einzelnachfrage gewährleistet sein, dass keine Markenrechte Dritter verletzt werden.


    Entsprechend müssen die durch eine Abmahnung entstehenden Forderungen doch - eigentlich - vom Produzenten getragen werden und nicht vom Händler


    Wenn dem nicht so ist und hier keine Rechtssicherheit für Händler herrscht, ist der Verkauf aller Produkte mit Markenlogos streng genommen ja nur noch russisches Roulette und die nächste Abmahnung bloß eine Frage der Zeit. Oder?

  • Ich verkaufe gerade auf ebay einen selbst lackierten und gedecalten Allslotcar F1, Decals von einem österreichischen Brausehersteller.
    Ist das verboten ?


    Es gab vor einigen Jahren mal den Fall das der Inhaber der Rechte an Milka-Schokolade (seinerzeit Jakobs-Suchard) Leute abmahnen wollte die Fahrzeuge in Milka Lila und selbst erstellten Milka Decals bei Ebay angeboten haben, somit kann man sowas nie ausschliessen.


    Ich habe , wie viele andere, schon vor 10 Jahren (erste Welle der Abmahnungen wg. Decals) Markenbezogene Decals komplett aus dem Sortiment genommen.


    Sowas ist und bleibt in heißes Thema solange man den Abzock..... äh Abmahnanwälten nicht das Handwerk legt.

  • Aber für private Verwendung von solcher Werbung gibts hoffentlich keine Probleme ?


    ...also Decals selber drucken, oder Bandenwerbung...


    Solange sowas nicht bei Ebay und Co landet ist die Erstellung und Nutzung für den Eigenbedarf kein Problem, sobald irgendeine kommerzielle Komponente dazukommt auch nur z.B der Verkauf von Bildern in z.B einem Slotkalender könnte es kritisch werden.

  • Eine Schwierigkeit, die sich für mich immer wieder ergibt, ist die Vermischung diverser Rechtsgeschäfte.


    @ecki
    Wenn Du die Decals bei einem anderen Shop kaufst, dann wird da noch niemand
    was dagegen haben können. Hier läge eine Urheberrechtsverletztung des Verkäufers
    an Dich vor, die juristisch entsprechend getrennt zu betrachten ist.


    Für dieses Geschäft wäre jetzt die Frage, ob im Land des Verkäufers die gleichen
    Regeln für urheberrechtlich geschützte Werke gelten oder es andere Abmahnvor-
    schriften gibt.


    Jetzt verkaufst Du die aber weiter, bringst damit ggfs. "unerlaubte" Vervielfältigung
    eines urheberrechtlich geschützten Werks in Umlauf und das ist, warum Du jetzt am
    Haken baumelst.


    Ich fühle aber mit Dir und frage mich auch, in welchem Rahmen solche Wasserschiebe-
    bilder dem Ansehen des Urheberrechteinhaber wirklich Schaden zufügen.


    Es ist traurig, welche Richtung dieses Markendings einschlägt. Aber, unsere Welt wird
    inzwischen von Juristen regiert - steht ja oben schon. Ein Ende ist nicht in Sicht. Jedes
    Jahr "spucken" die Unis dynamische Junganwälte aus, die sich ja auch irgendwie profi-
    lierenren und einen Platz in ihrem beruflichen Umfeld erstreiten wollen/müssen.


    Bei uns im Unternehmen ist das leider auch so. Ohne die Rechtsabteilung geht nichts
    mehr. Seit dem Brexit bekommt ein Kunde einen Angebotstext, der 45 Seiten umfasst.
    Eine davon ist das Angebot und die Leistungsbeschreibung. Der Rest dreht sich um
    DSGVO, Datenverarbeitung und anderem pi-pa-po. Ein Irrsinn, den auf der Kundenseite
    müssen diese Klauseln ja gegengeprüft werden.


    Irgendwann werden wir juristischen Beistand benötigen, wenn wir zum Frisör gehen.
    Entweder, um den wegen mangelhafter Ausführung der Dienstleistung zu verklagen
    oder um Forderungen von Rechteinhabern abzuwehren, die sich den gewünschten
    Haarschnitt haben schützen lassen. Platz nehmen dürfen wir natürlich erst, wenn
    beide Parteien - die Rechtsberatung des Frisörs ist natürlich ebenfalls anwesend -
    einen 500 Seiten starken Vertrag vereinbart haben, der auch von der örtlichen Innung
    abgesegnet und bei einem Treuhänder hinterlegt wurde.


    So. Habe fertig.


    VG
    Thomas

  • Dabei sollte doch jedes Unternehmen froh sein, wenn es regelmäßig bekannt gemacht wird.
    Je mehr es erwähnt wird, desto besser prägt es sich ein. Nur eine "Verunglimpfung" oder nur die Verwendung des Originallogos würde ich als Auflage machen.
    Ein Beispiel: von Carrera gab es früher ein Porsche-Modell in diversen Maßstäben, das mit "Wrangler"-Werbung ausgestattet war. Damals als Kind hatte ich bis dahin keine Wrangler-Jeans, danach schon.... ;) D.h. alle Jeanshosen mußten dann von WRANGLER sein. :D Ich glaube auch zum Leidwesen meiner Mutter.....die dann auch andere Jeanshersteller als geeignet sah. :D Ohne das Carrera-Auto wäre ich nie auf die Firma "Wrangler" aufmerksam geworden. ;)


    P.S.
    Für das Unternehmen, bei dem ich beschäftigt bin, wollte ich mal Aufkleber selbst herstellen. Ich habe die Zentrale angeschrieben und die haben die richtige Größe und Schriftart angegeben und schon konnte ich einen Drucker damit beauftragen. :thumbsup: Selbst ein Rennwagen, einer Stuttgarter Firma, wurde mit dem Firmenlogo einmal für eine Veranstaltung kurzfristig damit ausgestattet. :thumbup:

  • ebay Werbung
  • Dabei sollte doch jedes Unternehmen froh sein, wenn es regelmäßig bekannt gemacht wird.


    Firmen die Ihr Geld mit Markennamen verdienen , wie z.B der alpenländische Vermarkter des Gummibärchensaftes mit dem Bild von 2 roten in einen gelben Kreis hüpfenden Paarhufern haben kein Interesse an "Fremdwerbung" wenn die "hüpfenden Paarhufer" wo drauf sind wollen Die dafür Geld.


    Hinter dem Gespenster-Gesöff, spassigerweise ansässig in einem Ort namens Corona :) steht der Brauseriese schlechthin aus Atlanta , der auch mit allem Geld macht wo man sein rotes Logo mit der weissen Schrift sehen kann.


    Gruss


    Heinz

  • Oh man, Ecki ich drücke dir die Daumen, dass Du da glimpflich raus kommst!
    Habe mir alle Beiträge durchgelesen und hatte mehrfach im Kopf, wende dich doch mal an die Marketing- oder Rechtsabteilung des Herstellers direkt mit der Geschichte.
    Oft wissen die Rechteinhaber, also die Hersteller selbst, gar nicht wen wo und warum die Anwälte gerade abmahnen. Manche der Anwälte haben vom Hersteller einen Auftrag die Namensrechte durchzusetzen, nur für ein spezielles Themengebiet, weiten dies aber gerne mal universell aus so wie sie es für richtig empfinden.
    Bei einem offenen Rechteinhaber könntest Du damit etwas erreichen, wenn ich aber oben von Gerhard lese, kommen mir in diesem Fall die Zweifel ob sich die Herrschaften überhaupt anhören würden worum es hier geht.


    Als ich eben den ersten Beitrag gelesen habe war ich jedenfalls mega froh, mich für den "Boisheim Raceway" frühzeitig an einen Ölhersteller gewandt zu haben mit der Frage, ob ich im gewerblichen Umfeld die Wände in deren Farben und mit deren Logos gestalten darf.
    Zwei Tage später habe ich eine nette Antwort der Rechtsabteilung erhalten die mir die Erlaubnis schriftlich erteilt und die entsprechenden Farbcodes mitgeteilt hat.
    Es kann also auch anders gehen, wenn man freundlich fragt, muss aber nicht da am Ende immer der Hersteller JA oder NEIN sagt.


    An die Kollegen die hier auf den Produzenten der Decals verweisen. Der ist erst mal raus, da es um den "In Verkehrbringer" geht und das ist in dem Fall leider Ecki.
    Als Vergleich, mit Drogen die du vom Großhändler kaufst, darfst Du dich auch nicht erwischen lassen beim Dealen. ;)

    ************************************************
    Gruß Jochen


    *wer später bremst ist länger schnell*
    Walter Röhrl: Ein Auto kannst Du nicht behandeln wie deine Frau, ein Auto benötigt Liebe...



    Mein Boisheim Raceway ( BHRW )

    21m HoBa in Viersen

  • Hallo Ecki,


    Hab auch gerade einige Decals (u.a. goldene mit dem W-Wort) bei dir gekauft und man geht auch ,logischerweise, davon aus das der Hersteller der Decals alle rechtlichen Dinge abgeklärt hat.


    Ich habe auch einen Onlineshop und ein stationäres Geschäft und Abmahnungen erhalten.
    Aus meiner Erfahrung würde ich dir raten in den Händlerbund einzutreten, dort sind Juristen tätig die sich täglich mit diesem Abmahnwahnsinn beschäftigen.
    In jedem Fall ätzend und meißt teuer so eine Abmahnung.
    Ich drück dir die Daumen und an "Oberschlauke" Retro mein aufrichtiges Kopfschütteln.


    LG
    Jonnycooper

  • Nein!

    die Frage war wer weiß das genau...ich glaube du nicht... ergibt zumindest eine kurze Recherche. Meine Vermutung ist wahrscheinlich korrekt wie folgender link vermuten lässt.

    Anwälte dürfen nicht ohne Auftrag abmahnen
    :


    https://www.internetrecht-rost…egen-abmahnungsbetrug.htm


    Deswegen wäre mein Tipp hier wie schon vorher mal genannt: Erstmal selbst widersprechen, ohne Anwalt. Dies aber nachweisbar (Zeuge, Einschreiben!)...zu mehr als 99% ist die Sache erledigt, so zumindest meine laienhafte Vermutung.

    Gruß Oliver


    Owner of Odenwald fine High Speed Track :

    Krähkopfschleife :thumbsup:

  • ...wenn es denn grad´wieder eine Abmahnwelle ist, nun gut, schlimm genug.


    ...wenn es aber nun grade nur den @ecki getroffen hat, wird mir´s schon übel. Denn der baut grad´sein Geschäft auf, erweitert die Produktpalette und steigert sicherlich auch seinen Umsatz und Absatz.




    ...manchmal sehr zum Leidwesen von Mitbewerbern. Manche neigen dann auch zu unsportlichen Mitteln, einem das Geschäft zu vermiesen. Und schon gibt´s mal ´n Hinweis, wo die Abmahnfritzen doch mal bitten gucken sollten...




    Alles schon erlebt, Anfang der 90er im Computergroßhandel. Wir haben damals 3,5" Disketten Importiert und ein Wettbewerber fand das blöd....


    Auch mit Abmahnungen...der gute Freiherr von Gravenreuth, der hatte auch so ein feines Geschäftsmodel. Motherboards mit dem damals neuen "Triton" Chipsatz. er hatte sich damals vom Landgericht München über irgend eine Firma bescheinigen lassen,
    "
    das Tricon ja phonetisch genauso klingt, wie Triton und es daher zu Verwechelungen kommen kann. Kein Witz! Und darum durfte abgemahnt werden, wer "Triton" im Geschäftsleben benutzte. Natürlich wurden Boards damals damitz beworben.


    Hatte man damals die Unterlassungserklärung unterschrieben, fing der Spass erst an. Der schickte dann Testkäufer los. Verkaufte man dann einen Rechner gewerblich, auch ohne Werbung, so verstieß man seiner Meinung schon beim Hochfahren des Rechners


    gegen die Unterlassungserklärung, weil das BIOS auf dem Bildschirm "Triton" Chipsatz meldete.


    Ob er damit Erfolg hatte, weiß ich nicht, das hatte uns nicht getroffen. Aber leider waren wir blöd und haben uns einschüchtern lassen und damals diese 1250,- DM einfach bezahlt. Chips waren eh Kurzlebig...haben dann eben andere Boards verbaut/verkauft.


    Tja, selbst hatte sich der Gravenreuth dann ja auch irgendwann der irdischen Gerichtsbarkeit mit seiner Knarre entzogen, weil er in den Knast sollte und seine Zulassung verlor. Späte Gerechtigkeit.


    Ich glaube auch, das Geschäftsmodell "Abmahnung" ist politisch gewollt, sonst gäbe es das schon lange nicht mehr...

    wenn etwas klappt, war ich es.... :thumbsup:

  • ebay Werbung
  • sehr interessantes thema und viele meinungen, ich habe ja so wie die meisten mit slotcars oder decals nichts gewerbliches im sinn.


    einfach frage, gerade bei den zur zeit sehr angesagten F1 von NSR, die von einigen ja wirklich grandios in ihren lieblingsvarianten lackiert werden stellt sich mir die frage...selber lackiert, decals selber gemacht, will es anderen slotfans einfach hier im forum zeigen und stellt ein bild davon rein, das reicht um abgemahnt werden zu werden bzw zahlen zu müssen weil er es ja "verbreitet" hat?
    eine kompetente antwort würde wohl nicht nur mich freuen


    msg

    Benzinvorsteher

  • Kompetente Antwort, bei dem Gerichte entscheiden müssen, kann dir hier keiner geben.
    Es ist zur Vorsicht angemahnt.
    1. Für den privaten Gebrauch sehe ich hier im Forum kein Problem, Fahrzeuge zu präsentieren.
    2. Anders sieht es aus, wenn man diese hier im Markt anbietet oder eben auf den diversen Verkaufsplattformen.

    Im Regenbogen gibt es kein Braun

  • Privat ist und bleibt privat, so lange es einen privaten Charakter hat.
    Sobald aber der Eindruck entsteht, man macht das einzig und alleine aus Gewinnerzielungsabsicht.
    Dann isses eben nicht mehr privat sondern eben Gewerbsmässig.
    Im Hobby ein Auto gedecalt und lackiert, ein halbes Jahr selber gefahren und dann sattgesehen —> sollte im privaten Rahmen veräußerbar sein.
    Außer, man verkauft eben selbstgestaltete Autos wochenweise.


    Da gibts eben auch den Passus, wenn man sich privat eine Sammlung von jemandem kauft und die dann zerstückelt veräußert.
    Muss man eben aufpassen, geht ganz schnell.
    Einfach wird es, wenn Du die Sammlung eine gewisse Zeit selber hälst. Danach kannst Du Deine Sammlung, welche durchaus den Eindruck eines Geschäfts erwecken kann
    ohne „Nebenwirkungen“ auflösen.

    :winke2: The only difference between men and boys is the price of their toys.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!